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Um die sozialdemokratische Bewegung politisch zu unterdrücken nimmt Reichskanzler Otto von Bismarck zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I. zum Anlass, um sozialdemokratische, sozialistisch und kommunistische Vereine, Versammlungen und Veröffenlichungen mit dem "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" (Sozialistengesetz) zu verbieten. Die SAP kann nur noch im Untergrund wirken. Ihre Parteivertreter können allerdings als Privatpersonen weiterhin für den Reichstag kandidieren, und so wird die SAP trotz aller Repressionsmaßnahmen bis 1890 zur wählerstärksten Partei des Reiches. Das Sozialistengesetz läuft 1890 aus, die politische Überwachung der Vereine der Arbeiterbewegung endet aber erst mit dem Deutschen Kaiserreich.