Zum von der CSU unterstützten Bürgerbegehren der Bürgerinitiative “Mia san Haar”, in Haar keine Neubauten mehr mit einer Höhe über 19 Metern zuzulassen, findet ein Bürgerentscheid statt, der aber mit 2.521 Stimmen nicht das erforderliche Quorum von 3.048 Stimmen findet. Der Bürgerentscheid wird am 1. Juli vom Landratsamt für ungültig erklärt, weil in den Wahlkabinen in Ottendichl ein Informationsblatt der Gemeindeverwaltung ausgehängt war, in dem die ablehnende Haltung der Gemeinderatsmehrheit zu einer Höhenbegrenzung bei Haarer Neubauten erwähnt wurde. Das Landratsamt sieht in diesem Passus eine “unzulässige Wahlbeeinflussung”.
Nur 24,2% der Haarerinnen und Haarer, das sind 3.689 Personen, beteiligen sich am zweiten Bürgerentscheid zum Hochhausbau in Haar. Für das von der CSU unterstütze Bürgerbegehren der Bürgerinitiative “Mia san Haar”, in Zukunft keine Häuser mit über 19 Meter Höhe mehr zu errichten, stimmen nur 2.023 Abstimmungsbeteiligte, 1.666 lehnen ihn ab. Damit ist das notwendige Quorum von 3.055 Stimmen nicht erreicht, und das Bürgerbegehren ist abgelehnt. Damit liegt die Entscheidung über die Höhenbegrenzung Haarer Neubauten weiterhin alleine beim Gemeinderat.