1948
Parlamentarischer Rat

Erste Sitzung des Parlamentarischen Rates in Bonn. Auf Veranlassung der Militärgouverneure der amerikanischen, englischen und französischen Besatzungszone haben die elf Länderparlamente dieser Zonen eine Versammlung gewählt, deren Aufgabe es ist, für einen zu gründenden westdeutschen Staat ein Grundgesetz als provisorische Verfassung auszuarbeiten. West-Berlin darf zusätzlich fünf Abgeordnete entsenden, die aber nur eine beratende Stimme haben. Die SPD hat als stärkste Fraktion 30 von 70 Sitzen im Parlamentarischen Rat.

Bonn, Berlin
1949
Genehmigung des Grundgesetzes

Die Militärgouverneure Großbritanniens, Frankreichs und der USA genehmigen das Grundgesetz.

1949
Ratifikation des Grundgesetzes

Als letztes der westdeutschen Länderparlamente ratifiziert der Landtag von Württemberg-Hohenzollern das Grundgesetz. Damit haben 10 der 11 westdeutschen Landtage dem Grundgesetz zugestimmt. Auch die Stadtverordnetenversammlung von West-Berlin hat ihre Zustimmung per Akklamation erteilt. Lediglich der bayerische Landtag hat das Grundgesetz am 20. Mai mit den Stimmen der CSU und der früheren WAV-Fraktion als zu wenig föderalistisch abgelehnt, aber seine Gültigkeit auch für Bayern erklärt, wenn zwei Drittel der Bundesländer es annehmen sollten.

Berlin
1949
Verabschiedung des Grundgesetzes

Der Parlamentarische Rat verabschiedet mit 53 zu 12 Stimmen das Grundgesetz. Gegen das Grundgesetz stimmen die Abgeordneten der KPD, des Zentrums, der DP und sechs der acht Abgeordneten der CSU.

1949
Verkündigung des Grundgesetzes

Mit der Verkündigung des Grundgesetzes in der letzten Sitzung des Parlamentarischen Rates und seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und föderaler Rechtsstaat gegründet. Sie besitzt aber vorerst nur eine eingeschränkte Souveränität, da der Besatzungsstatus weiterhin aufrecht erhalten bleibt.