SPD – Haar

Satzung und Geschäftsordnung für die Haarer SPD

Zeit: 1 7 1974

Epoche: Bundesrepublik Deutschland (1949-1990)


Verabschiedung einer Satzung und einer Geschäftsordnung für den SPD-Ortsverein durch die Mitgliederversammlung. Die mit großer Einigkeit verabschiedete Satzung stärkt den auf zwei Jahre gewählten Ortsvereinsvorstand, indem sie einen vorzeitigen Mißtrauensantrag von mindestens 40 % der stimmberechtigten Mitglieder abhängig macht und dem Vorstand das Vorschlagsrecht für die Aufstellung der Mandatsträger zugesteht. Mitgliederversammlungen müssen laut Geschäftsordnung öffentlich stattfinden. Wahlen und Abstimmungen sind unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" und nach 23 Uhr nicht zulässig.