COVID-19-Maßnahmen der Staatsregierung
Zeit: 13.03.2020 – 16.06.2020
Auf die neuartige COVID-19-Pandemie, einer hochansteckenden Corona-Erkrankung, die im Herbst 2019 in Wuhan in China entstand und besonders bei älteren Menschen zu einer erhöhten Sterblichkeit führt, reagiert die bayerische Staatsregierung mit einem ersten Kontaktverbot für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Es folgen in den nächsten Tagen Veranstaltung- und Versammlungsverbote, Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen, Schließung von Einrichtungen zur Freizeitgestaltung wie Museen, Kinos und Gaststätten, Schließung von Einzelhandelsgeschäften bis auf Geschäfte zur Deckung des notwendigen Bedarfs und schließlich auch Kontakt- und Ausgangsverbote. Ab dem 16. April folgen schrittweise Lockerungen. Der am 16. März verkündete Katastrophenfall wird am 16. Juni wieder aufgehoben.
Epoche: Deutschland (seit 1990)
Suchbegriff: COVID-19, Lockdown, Bayerische Staatsregierung