SPD – Haar

Ermächtigungsgesetz

Zeit: 24 3 1933

Epoche: Drittes Reich (1933-1945)

Suchbegriff: Ermächtigungsgesetz, Reichstag


Die Reichsregierung wird durch den Reichstag mit dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) zum Erlass von Verordnungen und Gesetzen, auch bei Verletzung der Reichsverfassung, ermächtigt. Lediglich die SPD stimmt gegen dieses Gesetz. De facto wird damit Legislative vollständig auf die Reichsregierung übertrage. Der Reichstag entmächtigt sich selbst. Die mit den Reichspräsidentenvorordnungen vom Februar begonnenen Umwandlung des Deutschen Reiches in eine Diktatur ist damit abgeschlossen.