Gleichschaltung der Länder mit dem Reich
Zeit: 31 3 1933
Epoche: Drittes Reich (1933-1945)
Suchbegriff: Gleichschaltung
Mit dem Vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich werden die demokratisch gewählten Landtage, Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte aufgelöst und gemäß dem Ergebnis der Reichstagswahl vom 5. März 1933 neu zusammengesetzt. Die Nationalsozialisten übernehmen damit auch in den Ländern und Gemeinden die Macht.