Auf die neuartige COVID-19-Pandemie, einer hochansteckenden Corona-Erkrankung, die im Herbst 2019 in Wuhan in China entstand und besonders bei älteren Menschen zu einer erhöhten Sterblichkeit führt, reagiert die bayerische Staatsregierung mit einem ersten Kontaktverbot für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Es folgen in den nächsten Tagen Veranstaltung- und Versammlungsverbote, Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen, Schließung von Einrichtungen zur Freizeitgestaltung wie Museen, Kinos und Gaststätten, Schließung von Einzelhandelsgeschäften bis auf Geschäfte zur Deckung des notwendigen Bedarfs und schließlich auch Kontakt- und Ausgangsverbote. Ab dem 16. April folgen schrittweise Lockerungen. Der am 16. März verkündete Katastrophenfall wird am 16. Juni wieder aufgehoben.
Nachdem die bayerische Staatsregierung bereits am 2. November erneute Lockdown-Maßnahmen mit Kontaktverboten und Einrichtung- und Geschäftsschließungen angeordnet hat, wird aufgrund des erneuten Anstiegs der COVID-19-Erkrankungen der Katastrophenfall für Bayern mit Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperren ausgerufen. Der Katastrophenfall gilt bis zum 6. Juni 1921.
Nach einem erneuten witterungsbedingten Anstieg der COVID-19-Erkrankungen ruft die Bayerische Staatsregierung zum dritten Mal den landesweiten Katastrophenfall aus, der bis zum 11 Mai 2022 in Gültigkeit bleibt. Es werden wieder Kontaktbeschränkungen angeordnet, die aber aufgrund der inzwischen angebotenen Impfmaßnahmen immer wieder angepasst werden und zwischen geimpften und umgeimpften Personen unterscheiden.